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    Glovybee

    Don't cut the mask

    Endlich ist es soweit! Nach einer langen Durststrecke haben sich die offiziellen Stellen nun dazu durchgerungen, die Öffnung der Friseursalons trotz Pandemie zu erlauben.

    Erleichterung macht sich in der Bundesrepublik breit. Besitzerinnen und Besitzer von Friseursalons, die zwei Monate lang auf Einnahmen verzichten mussten, können endlich wieder ihre Mitarbeiter sinnvoll einsetzen und sich auf die viel zu lang gewordenen Mähnen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger stürzen.

    Aber Vorsicht! Es herrschen nach wie vor Ausnahmezeiten und jetzt gilt es umso mehr, mit den wiedergewonnen Freiheiten behutsam umzugehen. Eine weitere Ausbruchswelle, die womöglich einen weit strengeren Lockdown provozieren könnte, käme einer Katastrophe für alle gleich.

    Aber wie sollen denn jetzt die Friseure „coronakonform“ arbeiten? Viele Salonbetreiberinnen und -betreiber haben sich bereits der Gestaltung des Salons gewidmet und ihre Kunden auf ihren Webseiten über die Vorschriften informiert. Die offizielle Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Geschäfte ist das Befolgen der Hygieneschutzmaßnahmen.

    Eine gute Orientierung bietet der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk vom BGW. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat diesen Branchenstandard für Friseurbetriebe entwickelt, der auf den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) basiert.

    Die Hygieneschutzmaßnahmen für Friseurinnen und Friseure im Überblick:

    1. Organisation des Friseursalons und der Arbeitsplätze
    2. Sanitäts- und Pausenräume
    3. Ausreichende Belüftung
    4. Besondere Infektionsmaßnahmen für Friseursalons
    5. Zutritt Friseursalon
    6. Kundendokumentation und Informationspflicht
    7. Verdachtsfälle
    8. Beschäftigte
    9. Hausbesuche oder mobile Friseurdienstleistungen

    Organisation des Friseursalons und der Arbeitsplätze

    Sorge dafür, dass mindestens 1,5 Meter Distanz plus Bewegungsspielraum um jeden Friseurarbeitsplatz in alle Richtungen eingehalten werden.

    Den Bewegungsspielraum musst Du klar kennzeichnen. Nutze dafür Markierungen und/oder Absperrungen.

    Keine Wartebereiche oder Spielecken. Kundinnen und Kunden müssen vor dem Salon warten.

    Stelle im Kassenbereich ein Schutzschild (Niesschutz, Trennwand) auf. Ermögliche kontaktloses Bezahlen und mache es zu Deiner bevorzugten Bezahlmethode.

    Arbeitsmaterialien müssen für jede Kundenbedienung stets gründlich gereinigt werden.

    Einhaltung persönlicher Hygienemaßnahmen: Mund-Nasen Maske tragen, Hände waschen oder desinfizieren, Einhaltung der Husten- und Niesetikette.

    Sanitäts- und Pausenräume

    Stelle Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung.

    Reinige regelmäßig die Türklinken und Handläufe.

    Ausreichende Belüftung

    Sehr wichtig ist die ausreichende Belüftung der Friseurräume. Zum Beispiel kann ein fortwährender Durchzug geschaffen werden, wenn Eingangstüre und ein gegenüberliegendes Fenster geöffnet werden.

    Besondere Infektionsmaßnahmen für Friseursalons

    Händehygiene. Kundinnen und Kunden müssen sich nach dem Betreten des Salons die Hände waschen oder desinfizieren. Auch die Mitarbeiter sind dazu angehalten, sich nach jedem Kundenkontakt die Hände zu waschen oder desinfizieren.

    Maskenpflicht. Konsequentes Tragen der Mund-Nasen Maske ist Pflicht. Das trifft sowohl auf Kundschaft als auch auf die Mitarbeiter zu. Die Mitarbeiter müssen nach jeder Kundenbedieung die Maske wechseln

    Kundenumhangspflicht. Der obligatorische Kundenumhang muss alle möglichen Kontaktpunkte abdecken. Ist die Kundin oder der Kunde fertig, muss der Umhang gewechselt und Einmalumhänge entsorgt werden.

    Handschuhpflicht. Mitarbeiter müssen Einmalhandschuhe tragen. Das umfasst sowohl die Begrüßung der Kundin oder des Kunden als auch das Haarwaschen.

    Maskenvorrat. Für alle Mitarbeiter müssen ausreichend viele Mund-Nasen Masken vorrätig sein.

    Handschuhvorrat. Für alle Beschäftigten müssen ausreichend viele Einmalhandschuhe zur Verfügung stehen.

    Kundenumhangsvorrat. Es muss dafür gesorgt werden, dass genügend Einmalumhänge für die Kundschaft vorgehalten werden.

    Haarwaschpflicht. Allen Kundinnen und Kunden müssen die Haare gewaschen werden. Die Haare dürfen vor dem Waschen nicht mit Arbeitsmitteln (z.B. Kämme, Bürsten, Wickler und Ähnliches) in Berührung kommen.

    Bart und Gesicht. Gesichtsnahe Dienstleistungen sind verboten. Dazu zählen Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege.

    Bewirtungsverbot. Den Kundinnen und Kunden darf kein Essen oder Trinken angeboten werden.

    Zeitschriftverbot. Es dürfen keine Medien wie beispielsweise Zeitschriften zur Verfügung gestellt werden.

    Föhnverbot für Kundschaft. Kundinnen und Kunden dürfen sich nicht selbst föhnen.

    Reinigung des Arbeitsplatzes. Nach jeder Kundenbedienung muss jede Kontaktfläche der Kundin oder des Kunden mit fettlösendem Reiniger gereinigt werden. Haare müssen sorgfältig entfernt werden.

    Wäschevorschrift. Wäsche und Arbeitsbekleidung (auch private Oberbekleidung) bleibt im Salon und muss im Salon bei mindestens 60°C mit Vollwaschmittel gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.

    Zutritt Friseursalon

    Kundinnen und Kunden mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen nicht bedient werden und müssen bereits bei der Terminvergabe darüber informiert werden.

    Friseursalonbesucherinnen und -besucher müssen vor dem Zutritt nach möglichen Covid-19-Symptomen und Kontakt zu Erkrankten befragt werden. Das gilt auch für Dritte (z.B. Handwerks-, Kurier und Lieferdienste).

    Friseurbesuche sollen am besten mit Terminvereinbarung organisiert werden. Unangemeldete Besuche sollten vermieden werden.

    Anzahl der Kundinnen und Kunden richtet sich nach der Größe des Geschäft. Wartezeiten gilt es zu vermeiden. Es muss stets die Einhaltung des Sicherheitsabstands gewährleistet sein.

    Kundendokumentation und Informationspflicht

    Der Friseurdienstleister muss die Kundenkontaktdaten und Zeitpunkt des Besuchs (Betreten und Verlassen des Salons) dokumentieren.

    Die Kundin oder der Kunde muss sein Einverständnis über die Dokumentation seiner Daten abgeben, damit er oder sie bedient werden darf.

    Die Kundin und der Kunde muss über die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen informiert werden, insbesondere die Masken- und Händewaschpflicht sowie Einhalten der Husten-Nies-Etikette.

    Verdachtsfälle

    Beschäftigte und Kunden oder Kundinnen mit entsprechenden Krankheitssymptomen, vor allem Fieber, Husten und Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen, sollen dazu aufzufordert werden, den Salon nicht zu betreten.

    Stehen Beschäftigte unter Infektionsverdacht, sind sie bis zur ärztlichen Abklärung als arbeitsunfähig einzustufen.

    Ein betrieblicher Pandemieplan soll Regelungen beinhalten, bei bestätigten Infektionsfällen (auch von Kundinnen und Kunden) mögliche Kontaktpersonen über ein Infektionsrisiko zu informieren.

    Beschäftigte

    Unterweisungspflicht. Beschäftige sind über die Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen im Salon und für den Kundenkontakt zu unterweisen.

    Salonverantwortliche und Beschäftige sorgen dafür, dass die Maßnahmen bei Mitarbeitern und Kunden eingehalten werden.

    Hausbesuche oder mobile Friseurdienstleistungen

    Bei mobilen Friseurdienstleistungen gelten die gleichen Vorgaben wie im Salon. Insbesondere das Tragen der Mund-Nasen Maske, das Einhalten des Sicherheitsabstands zu dritten Personen und die Reinigung der Arbeitsmittel.

    Die mobile Friseurin oder Friseur muss im Vorhinein die Möglichkeit der Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen prüfen und sicherstellen.

    Das Hygienekonzept für Friseursalons auf Bewährungsprobe

    Wir hoffen darauf, dass sich die Frisörbetriebe sobald wie möglich wieder vom Coronaschock erholen werden und sich nun wieder auf unsere Haarpracht fokussieren kann.

    Das hier beschriebene Hygienekonzept wird sich erst noch bewähren müssen und unterliegt ständigen Änderungen, alternativen Interpretationen und regionalen Besonderheiten. Daher können wir keine Vollständigkeit garantieren. Wir hoffen allerdings, dass wir Dir einen guten Überblick geben konnten und freuen uns über jeden Hinweis und Aktualisierungen.

    In diesem Sinne schütze Dich und Deine Umgebung und bleibe gesund!

    Bildnachweis

    Coverbild: “ Don’t cut the mask ” von Gauthier DELECROIX – 郭天 . Lizenz: CC BY 2.0

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